Therapievoraussetzungen

Formale Voraussetzungen

Die Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie erfolgt durch Ärzte, die über Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen.

Das sind z.B. Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Phoniater, Kinderärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Lungenfachärzte, Allgemeinärzte.

Befunderhebung und Therapie durch uns Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen erfolgt dann auf Grundlage dieser Verordnung.