Kosten der Therapie

Gesetzlich Krankenversicherte 
Unsere Praxen sind zugelassen von allen gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten der Therapie werden – bis auf den Eigenanteil des Patienten – von der gesetzlichen Krankenkasse an uns gezahlt. Der Eigenanteil für gesetzlich krankenversicherte Erwachsene setzt sich zusammen aus der Zuzahlung in Höhe von 10% und der Verordnungsgebühr in Höhe von Euro 10,- je Verordnung.

Kinder und Jugendliche sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.

Weitere Informationen bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Privat Krankenversicherte
Die Leistungen der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer werden von privaten Krankenkassen anerkannt. Abhängig von dem individuellen Versicherungsvertrag zwischen Versichertem und seiner privaten Krankenkasse kann ein Eigenanteil für Privatversicherte entstehen.

Beihilfe-Berechtigte
Die Leistungen der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer sind von der Beihilfe anerkannt. 
Die „beihilfefähigen Höchstbeträge“ sind die Beträge, die Bund und auch Länder im Rahmen 
der Beihilfe höchstens erstatten. Dabei sind sich Bund und Länder bewusst, dass diese Beträge 
nicht die Höchstgrenze der Honorare der Therapeuten darstellen und damit faktisch, 
wie bei gesetzlich Versicherten, ein Eigenanteil entsteht.